Non-Compliance-Geräte
Die konsequente Mitarbeit des Patienten ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung. Wenn eine feste Zahnspange allein nicht ausreicht, können wir sogenannte Non-Compliance-Geräte einsetzen.
Wie der Name (Non-Compliance) es bereits ausdrückt, handelt es sich hierbei um Geräte, die keine oder weniger Mitarbeit des Patienten erfordern – sie werden fest und sicher im Mund verankert.
Die Vorteile von Non-Compliance-Geräten
- unauffällig – im Vergleich zu Apparaturen wie der Außenzahnspange (Headgear)
- keine Mitarbeit notwendig, da fest im Mund verankert
In unseren Praxen in Datteln und Olfen bieten wir Ihnen verschiedene Non-Compliance-Geräte. Dazu zählen:
- zum Platzerhalt der Lingual- und Palatinalbogen
- bei Platzmangel für bleibende Zähne das Pendulum
- zur Verbreiterung des Oberkiefers die Quadhelix oder Gaumennahterweiterungsapparatur
- festsitzender Vorschubmechanismus zur Behandlung der Rücklage des Unterkiefers, die Forsus-Apparatur
- zur skelettalen Verankerung von Zähnen die Mini-Pins
Weitere Informationen zu Non-Compliance-Geräten finden Sie in unserem KFO-Ratgeber.